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KOSTEN:
Die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung bemessen sich in
der Regeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe
der Gebühren richtet sich dabei nach dem
Gegenstandswert bzw. Streitwert. Sie werden vor jedem Mandatsverhältnis
ausführlich über die
zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten aufgeklärt.
Die Kosten einer Erstberatung liegen bei Privatpersonen zwischen 20 EUR
bis 190 EUR
zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die
Abrechnung in der
Regel über die Versicherung. Die Kanzlei kümmert sich dabei
um die Einholung der Deckungszusage.
Mandanten mit geringem oder keinem Einkommen haben die Möglichkeit
Beratungshilfe in
Anspruch zu nehmen. Einen dafür erforderlichen Beratungshilfeschein
erhalten Sie bei Ihrem
zuständigen Amtsgericht. Für ein gerichtliches Verfahren kann
Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Für Beratungen, die umfangreich sind und über eine erste Beratung
hinausgehen, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Regelung
mehr vor. Hier soll der Rechtsanwalt auf eine individuelle Honorarvereinbarung
hinwirken, die entweder pauschal oder nach einem Stundensatz mit Ihnen
vereinbart wird. Wenn keine solche Vereinbarung zustande kommt, so gilt
die üblicherweise für vergleichbare Fälle allgemein gezahlte
Gebühr als schuldet.
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