Was ist zu tun, wenn kein Geld da ist, um den Rechtsanwalt zu bezahlen ?
Zum einen gibt es die sog. Beratungshilfe. Hier gehen Sie bitte zu ihrem zuständigen Amtsgericht und beantragen bei der Rechtsantragstelle einen sog. Beratungshilfeschein unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise und Wohnkosten. Mit diesem Beratungshilfeschein bekommen Sie bei uns einen Termin, in dem dann das Weitere besprochen wird. Möglich ist hierbei eine reine Beratung, aber auch eine außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten oder Behörden.
Was ist Prozesskostenhilfe ?
Für den Fall, dass Sie sich in einem Gerichtsverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lassen wollen oder müssen, gibt es Prozesskostenhife für Menschen, die ein geringes Einkommen haben (siehe Berechnung unter www.pkh-fix.de). Hierbei wird jedoch nicht jeder Prozess bezahlt, sondern nur ein Prozess mit hinreichender Aussicht auf Erfolg. Ausserdem ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass bei einem evtl. Prozessverlust die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, die im Verlustfall zu tragen sind, von der Prozesskostenhilfe nicht übernommen werden.
Zu beachten ist auch, dass Gebühren anfallen, wenn der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt wird
(Z.B. Streitwert 500,-: 1,3 Verfahrensgebühr a 58,50 EUR plus Auslagen 11,70 EUR plus UST 19%.)

 
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