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Was ist zu tun, wenn kein Geld da ist, um den Rechtsanwalt
zu bezahlen ?
Zum einen gibt es die sog. Beratungshilfe. Hier gehen Sie bitte zu ihrem
zuständigen Amtsgericht und beantragen bei der Rechtsantragstelle
einen sog. Beratungshilfeschein unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise
und Wohnkosten. Mit diesem Beratungshilfeschein bekommen Sie bei uns einen
Termin, in dem dann das Weitere besprochen wird. Möglich ist hierbei
eine reine Beratung, aber auch eine außergerichtliche Vertretung
gegenüber Dritten oder Behörden.
Was ist Prozesskostenhilfe ?
Für den Fall, dass Sie sich in einem Gerichtsverfahren von einem
Rechtsanwalt vertreten lassen wollen oder müssen, gibt es Prozesskostenhife
für Menschen, die ein geringes Einkommen haben (siehe Berechnung
unter www.pkh-fix.de). Hierbei wird jedoch nicht jeder Prozess bezahlt,
sondern nur ein Prozess mit hinreichender Aussicht auf Erfolg. Ausserdem
ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass bei einem evtl. Prozessverlust
die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, die im Verlustfall zu tragen sind,
von der Prozesskostenhilfe nicht übernommen werden.
Zu beachten ist auch, dass Gebühren anfallen, wenn der Prozesskostenhilfeantrag
abgelehnt wird
(Z.B. Streitwert 500,-: 1,3 Verfahrensgebühr a 58,50 EUR plus Auslagen
11,70 EUR plus UST 19%.) |
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