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Recht für Unternehmer:
Wir decken beratend wie auch außergerichtlich und
gerichtlich die gesamte Bandbreite des Rechts der freien Berufe, der unternehmerischen
Zivil-, Handels-, Gesellschaftsrechts-, Arbeits- und Inkassorechts einschließlich
angrenzender Rechtsgebiete ab, umfassend von der Gründung über
die Begleitung wie auch Beendigung von Unternehmen. Hierzu werden von uns nach Rücksprache mit Ihnen, soweit notwendig, Kooperationspartner wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzugezogen. |
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